Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und  Vertragsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Walnut Careers e.K. mit Sitz auf der Sternstrasse 49, 40479 Düsseldorf,  Deutschland. Im Vertragstext kurz als Walnut bezeichnet.

Stand: 15.06.2018

1.1 Vertragsbasis

Walnut ist ein Personaldienstleister, der sich zur Aufgabe gemacht hat, Personalvermittlungen zwischen Auftraggebern und Talenten durchzuführen. Ziel dieser Tätigkeit ist die Begründung von Arbeitsverhältnissen mit unselbstständigen Arbeitnehmern und  Auftraggebern von Walnut. Gegenstand ist die reine Vermittlung, nicht jedoch der Abschluss von Verträgen im Namen des Auftraggebers.

1.2 Vertragspartner

Der Dienstleistungsvertrag kommt zwischen Walnut und dem Auftraggeber zustande.

1.3 Art und Umfang der Dienstleistung

Gegenstand des Dienstleistungsvertrages ist die Beschaffung, Bewertung und Vorauswahl von Talenten unter der Berücksichtigung des Anforderungsprofils des Auftraggebers.

2.1 Auftragserteilung

Der Auftraggeber erteilt einen Vermittlungsauftrag in schriftlicher, digitaler oder fernmündlicher Form. Mit einer schriftlichen Anerkennung erlangt der Dienstleistungsvertrag seine Gültigkeit.

2.2 Vertragsentbindung

Ein Auftraggeber kann den erteilten Auftrag jederzeit widerrufen. Der Rücktritt ist kostenlos, solange Walnut für die Beschaffung keine Kosten in Form von Arbeitszeit, Reisen, Spesen, Anzeigen oder ähnlichem entstanden sind. Tatsächlich entstandene Kosten werden transparent berechnet. Walnut behält sich das Recht vor, ebenfalls von einem Auftrag zurückzutreten.

3.1 Vertragserfüllung

Der Vermittlungsauftrag gilt als erfüllt, wenn zwischen Talent und Auftraggeber ein befristetes oder unbefristetes Anstellungsverhältnis geschlossen wird. Für die Vertragserfüllung ist es unerheblich, zu welchem Zeitpunkt das Beschäftigungsverhältnis beginnt. Die Vermittlungsprovision wird auch dann fällig, wenn das Anstellungsverhältnis bis zu achtzehn Monate nach Vorstellung des Talents abgeschlossen wird, oder das Talent nach einer Beendigung des Arbeitsverhältnis in der Probezeit zu einem späteren Zeitpunkt erneut eingestellt wird.

3.2 Garantiezeit

Die für den Vermittlungsvertrag gültige Garantiezeit beträgt bei Jahres- bzw. unbefristeten Verträgen 3 Monate, bei befristeten Saisonverträgen 14 Tage und ist nicht an die arbeitsrechtliche oder gesetzliche Probezeit gekoppelt. Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum des im Arbeitsvertrag definierten Arbeitsbeginns.

3.3 Vermittlungsgarantie

Sollte ein vermitteltes Talent innerhalb der Garantiezeit kündigen, garantiert Walnut eine einmalige, kostenlose Neubesetzung der Position. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass die fällige Ver-mittlungsprovision bereits vollständig bezahlt wurde. Basiert die Kündigung des Talents auf rechtlichen Verstößen seitens des Auftraggebers oder einer seiner Mitarbeiter, verfällt der Anspruch auf Nachbesetzung ohne den Honoraranspruch von Walnut zu berühren. Sollte Walnut nachweislich nicht in der Lage sein, einen adäquates Ersatztalent zu stellen, erhält der Auftraggeber eine Gutschrift in Höhe von 70 % der vereinbarten Auftragssumme.

4.1 Anspruch auf Vermittlungsprovision

Sobald die Vertragserfüllung eintritt, entsteht Anspruch auf Vemitt-lungsprovision. Wird der Anstellungsvertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder wird das vorgeschlagene Talent für einen von dem Anforderungsprofil abweichender Position eingesetzt, so berührt diese den Honoraranspruch von Walnut nicht.

4.2 Fälligkeiten und Zahlungsfrist

Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Abschluss eines Anstell-ungsvertrages mit einem von Walnut vorgeschlagenen Talents, innerhalb einer Woche nach Vertragsabschluss an Walnut mitzuteilen. Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar nach Abschluss des Anstellungsvertrages. Alle Preise und Vermittlungs-provisionen verstehen sich netto, zzgl. der gesetzlichen Mehrwert-steuer und sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen.

5. Haftungsausschluss

Die von Walnut über ein Talent getätigten Angaben beruhen auf den Auskünften des Talents, bzw. auf den Auskünften Dritter. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gegebenen Auskünfte, eine fachliche, physische oder psychische Eignung des Talents, kann Walnut deshalb nicht übernehmen. Walnut haftet grundsätzlich nicht für Schäden, die ein Talent im Rahmen seiner Tätigkeit verursacht. Regress- oder Ersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Ebenfalls kann Walnut keine Gewähr übernehmen, dass ein vorgeschlagenes Talent nicht anderweitig vermittelt wird oder sich anderwei-tig entscheidet.

6. Datenschutz

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle im Rahmen dieses Vertrages in Erfahrung gebrachten Kenntnisse vertraulich zu behandeln und insbesondere die ihm übermittelten Informationen nicht an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Auftraggeber hiergegen und schließt daraufhin der Dritte einen Vertrag mit dem von Walnut vor- geschlagenen Talent ab, so schuldet der Auftraggeber die Provision, als ob er diesen Vertrag selbst geschlossen hätte. Die Unterlagen, analoger oder digitaler Art, von abgelehnten oder abgesagten Talente sind vollständig zurückzusenden oder zu vernichten.

7.Schlussbestimmungen

Diese AGB regeln die verbindliche Zusammenarbeit zwischen Walnut und seinem Auftraggeber. Abweichende Vereinbarungen zu diesen AGB bedürfen der Schriftform. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingung aufgrund von gesetzlichen Vorschriften ungültig sein, bleiben die verbliebenen Bestimmungen weiterhin bestehen. Die ungültige Bestimmung ist durch eine zulässige Bestimmung zu ersetzen, die ihrem Sinn nahe kommt. Diese AGB verlieren bei Erscheinen  neuer AGB Ihre Gültigkeit. Abgeschlossene Verträge unterliegen dem deutschen Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Seiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von Walnut.